Oberlandesgericht Köln, 2019-07-11, 7 U 151/18

7 U 151/18Obergericht11.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 151/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-11

Aktenzeichen: 7 U 151/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0711.7U151.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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