Oberlandesgericht Köln, 2019-07-11, 12 U 243/17

12 U 243/17Obergericht11.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 243/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-11

Aktenzeichen: 12 U 243/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0711.12U243.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.07.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 158/17 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 16.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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