Oberlandesgericht Köln, 2019-07-05, 6 U 21/15

6 U 21/15Obergericht05.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 21/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-05

Aktenzeichen: 6 U 21/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0705.6U21.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: § 3a UWG, § 7 Abs. 2 ProdSG,; § 3 1. ProdSV, Art. 1 Niederspannungsrichtlinie; (RL 2006/95/EG)

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 23/11 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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