3 U 148/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-04, 3 U 148/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 148/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 3 U 148/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0704.3U148.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 1 O 42/18 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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