Oberlandesgericht Köln, 2019-07-03, 2 U 53/18

2 U 53/18Obergericht03.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 53/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-03

Aktenzeichen: 2 U 53/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0703.2U53.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 09.10.2018, 12 O 462/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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