Oberlandesgericht Köln, 2019-06-26, 26 U 67/18

26 U 67/18Obergericht26.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 U 67/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-26

Aktenzeichen: 26 U 67/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0626.26U67.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Einzelrichterin – vom 02.10.2018 (Az.: 30 O 98/18) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Das angefochtene und das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.

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