6 U 181/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-06-21, 6 U 181/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 181/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-21
Aktenzeichen: 6 U 181/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0621.6U181.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 3a, § 8 Abs. 2 Nr. 2,; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 2 Abs. 2; Nr. 5, Art. 10 Abs. 1
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.09.2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 52/18 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €. Die Beklagten können die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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