21 Wx 6/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-06-13, 21 Wx 6/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-06-13, 21 Wx 6/18
21 Wx 6/18Obergericht13.06.2019
Regest
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 Wx 6/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: 21 Wx 6/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0613.21WX6.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Normen: LPartG § 20a; EGBGB Art. 17b; PStG §§ 17a, 34, 49
Leitsätze
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 3.) und 4.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.08.2018 (378 III 139/18) werden zurückgewiesen.
Der Wert der Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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