2 U 1/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-29, 2 U 1/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 1/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-29
Aktenzeichen: 2 U 1/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0529.2U1.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.12.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 7/18 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Köln durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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