1 U 12/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-23, 1 U 12/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 12/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 1 U 12/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0523.1U12.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 15.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 124/18) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 516 Abs. 3 ZPO.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.965,60 EUR festgesetzt.
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