Oberlandesgericht Köln, 2019-05-16, 24 U 154/18

24 U 154/18Obergericht16.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 154/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-16

Aktenzeichen: 24 U 154/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0516.24U154.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.11.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 194/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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