14 U 26/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-21, 14 U 26/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-02-21, 14 U 26/18
14 U 26/18Obergericht21.02.2019
Regest
Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 26/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-21
Aktenzeichen: 14 U 26/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0221.14U26.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: StVG § 7 Abs. 1
Leitsätze
Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. August 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das vorbezeichnete Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.460,96 € festgesetzt.
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