Oberlandesgericht Köln, 2019-02-06, 6 U 141/18

6 U 141/18Obergericht06.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 141/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-06

Aktenzeichen: 6 U 141/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0206.6U141.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 84 O 16/18, vom 27.06.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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