1 RBs 28/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-01, 1 RBs 28/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-02-01, 1 RBs 28/19
1 RBs 28/19Obergericht01.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 28/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-01
Aktenzeichen: 1 RBs 28/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0201.1RBS28.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
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I. Die Sache wird durch die Rechtsunterzeichnerin dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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