Oberlandesgericht Köln, 2019-01-03, 18 U 70/18

18 U 70/18Obergericht03.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 70/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-03

Aktenzeichen: 18 U 70/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0103.18U70.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (24 O 287/17) vom 12.04.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.995,11 EUR festgesetzt.

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