Oberlandesgericht Köln, 2018-12-13, 28 U 6/18

28 U 6/18Obergericht13.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 28 U 6/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-13

Aktenzeichen: 28 U 6/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1213.28U6.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11.01.2018, Az. 12 O 387/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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