Oberlandesgericht Köln, 2018-12-07, 6 U 30/18

6 U 30/18Obergericht07.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 30/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-07

Aktenzeichen: 6 U 30/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1207.6U30.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14, vom 16.01.2018 abgeändert, soweit die Klage Erfolg hatte, und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/6 und die Beklagten zu 1/6.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Beklagten können die Vollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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