3 U 53/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-30, 3 U 53/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 53/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-30
Aktenzeichen: 3 U 53/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1130.3U53.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.04.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 52 O 281/17 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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