16 U 116/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-29, 16 U 116/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-11-29, 16 U 116/18
16 U 116/18Obergericht29.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 116/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 16 U 116/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1129.16U116.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 08.06.2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 360/17 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird 113.314,62 € auf festgesetzt.
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