Oberlandesgericht Köln, 2018-11-29, 16 U 116/18

16 U 116/18Obergericht29.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 116/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-29

Aktenzeichen: 16 U 116/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1129.16U116.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 08.06.2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 360/17 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird 113.314,62 € auf festgesetzt.

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