Oberlandesgericht Köln, 2018-11-15, 18 U 182/17

18 U 182/17Obergericht15.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 182/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-15

Aktenzeichen: 18 U 182/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1115.18U182.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.12.2017 (82 O 66/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 6 anlässlich der der Hauptversammlung der Beklagten vom 24. Mai 2017 gefassten Beschlüsse werden für nichtig erklärt.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des zweiten Rechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt allerdings nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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