15 U 178/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-08, 15 U 178/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-11-08, 15 U 178/17
15 U 178/17Obergericht08.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 178/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-08
Aktenzeichen: 15 U 178/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1108.15U178.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 22.11.2017 – 28 O 492/15 - wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte nach Berufungsrücknahme des Rechtsmittels verlustig ist (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1. zu 80 %, der Klägerin zu 2. zu 6 % und der Beklagten zu 14 % auferlegt.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt die Beklagte zu 15 %. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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