20 U 131/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-23, 20 U 131/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-10-23, 20 U 131/18
20 U 131/18Obergericht23.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 131/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-23
Aktenzeichen: 20 U 131/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1023.20U131.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juli 2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 435/17 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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