Oberlandesgericht Köln, 2018-10-23, 20 U 131/18

20 U 131/18Obergericht23.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 131/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-23

Aktenzeichen: 20 U 131/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1023.20U131.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juli 2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 435/17 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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