Oberlandesgericht Köln, 2018-10-16, 14 U 28/17

14 U 28/17Obergericht16.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 28/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-16

Aktenzeichen: 14 U 28/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1016.14U28.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. November 2017 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als die Klage abgewiesen wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 7.332,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2014 zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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