Oberlandesgericht Köln, 2018-10-12, 1 RBs 303/18

1 RBs 303/18Obergericht12.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 303/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-12

Aktenzeichen: 1 RBs 303/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1012.1RBS303.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

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