1 RBs 303/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-12, 1 RBs 303/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-10-12, 1 RBs 303/18
1 RBs 303/18Obergericht12.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 303/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-12
Aktenzeichen: 1 RBs 303/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1012.1RBS303.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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