Oberlandesgericht Köln, 2018-10-10, 2 Ws 571/18

2 Ws 571/18Obergericht10.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 571/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-10

Aktenzeichen: 2 Ws 571/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1010.2WS571.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 06.09.2018 (Az. 24 Qs 49/18) und der Haftbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 07.08.2018 in Gestalt der Haftfortdauerentscheidung vom 28.08.2018 (beide zu Az. 51 Gs 991/18) aufgehoben.

Die sofortige Freilassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft wird angeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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