1 RBs 267/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-09, 1 RBs 267/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-10-09, 1 RBs 267/18
1 RBs 267/18Obergericht09.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 267/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-09
Aktenzeichen: 1 RBs 267/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1009.1RBS267.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Leverkusen zurückverwiesen.
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