1 RBs 217/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-04, 1 RBs 217/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-10-04, 1 RBs 217/18
1 RBs 217/18Obergericht04.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 217/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 1 RBs 217/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1004.1RBS217.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
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I. Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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