Oberlandesgericht Köln, 2018-10-04, 1 RBs 217/18

1 RBs 217/18Obergericht04.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 217/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: 1 RBs 217/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1004.1RBS217.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  • I. Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

  • II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

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