18 U 89/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-01, 18 U 89/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 89/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-01
Aktenzeichen: 18 U 89/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1001.18U89.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits ausgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Entscheidung darüber, ob das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 12 O 33/18 geführten Rechtsstreits ausgesetzt wird, wird bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits zurückgestellt.
Der auf den 4. Oktober 2018 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
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