Oberlandesgericht Köln, 2018-10-01, 18 U 89/17

18 U 89/17Obergericht01.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 89/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-01

Aktenzeichen: 18 U 89/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1001.18U89.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits ausgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Die Entscheidung darüber, ob das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 12 O 33/18 geführten Rechtsstreits ausgesetzt wird, wird bis zur Erledigung des vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 83 O 64/17 geführten Rechtsstreits zurückgestellt.

Der auf den 4. Oktober 2018 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

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