17 U 110/15•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 17 U 110/15
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 17 U 110/15
17 U 110/15Obergericht28.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 110/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: 17 U 110/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0328.17U110.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. November 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 371/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.