11 U 147/14•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 11 U 147/14
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 11 U 147/14
11 U 147/14Obergericht28.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 147/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: 11 U 147/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0328.11U147.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.10.2014 - 21 O 167/10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage gegen den Beklagten zu 2. wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit über sie nicht bereits im Teilurteil des Senats vom 14.12.2016 entschieden worden ist.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch den Beklagten zu 2. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2. zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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