Oberlandesgericht Köln, 2018-03-23, 19 Sch 18/17

19 Sch 18/17Obergericht23.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 18/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-23

Aktenzeichen: 19 Sch 18/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0323.19SCH18.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Dr. N, Rechtsanwalt Dr. U und Rechtsanwalt Dr. X, ergangene Schiedsspruch vom 6.7.2017 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:

Der Schiedsbeklagte wird verurteilt, an die Schiedskläger als Gesamthandgläubiger 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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