19 Sch 18/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-23, 19 Sch 18/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-23, 19 Sch 18/17
19 Sch 18/17Obergericht23.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 18/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-23
Aktenzeichen: 19 Sch 18/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0323.19SCH18.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Dr. N, Rechtsanwalt Dr. U und Rechtsanwalt Dr. X, ergangene Schiedsspruch vom 6.7.2017 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Der Schiedsbeklagte wird verurteilt, an die Schiedskläger als Gesamthandgläubiger 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.