Oberlandesgericht Köln, 2018-03-20, 3 U 209/13 BSchRh

3 U 209/13 BSchRhObergericht20.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 209/13 BSchRh — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-20

Aktenzeichen: 3 U 209/13 BSchRh

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0320.3U209.13BSCHRH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Rheinschifffahrtsgerichts – St. Goar – Az. 4 C 8/12 BSchRH - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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