19 Sch 19/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-02, 19 Sch 19/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-02, 19 Sch 19/17
19 Sch 19/17Obergericht02.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 19/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-02
Aktenzeichen: 19 Sch 19/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0302.19SCH19.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Dr. N, Rechtsanwalt Dr. U und Rechtsanwalt Dr. X, ergangene Schiedsspruch vom 5.8.2017 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Der Schiedsbeklagte wird verurteilt, an die Schiedskläger als Gesamthandgläubiger 36.879,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab 10.7.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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