18 U 2/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-28, 18 U 2/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 18 U 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0228.18U2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 236/15) vom 01.12.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Beklagten.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.
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