9 U 120/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-05, 9 U 120/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 120/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-05
Aktenzeichen: 9 U 120/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0205.9U120.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Streitwertbeschwerde Klägers wird der in dem Teilanerkenntnis- und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 – 24 O 155/17 – festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren abgeändert und auf 6.684,99 € festgesetzt, wobei auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 1) 6.184,99 € und auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 2) 500 € entfallen.
Die weitergehende Streitwertbeschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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