Oberlandesgericht Köln, 2018-02-05, 9 U 120/17

9 U 120/17Obergericht05.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 120/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-05

Aktenzeichen: 9 U 120/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0205.9U120.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde Klägers wird der in dem Teilanerkenntnis- und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 – 24 O 155/17 – festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren abgeändert und auf 6.684,99 € festgesetzt, wobei auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 1) 6.184,99 € und auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 2) 500 € entfallen.

Die weitergehende Streitwertbeschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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