6 U 85/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-02, 6 U 85/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 85/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-02
Aktenzeichen: 6 U 85/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0202.6U85.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.05.2017 – Az. 31 O 227/16 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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