Oberlandesgericht Köln, 2018-02-01, 3 U 114/17

3 U 114/17Obergericht01.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 114/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-01

Aktenzeichen: 3 U 114/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0201.3U114.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 04.08.2017 – Az. 8 O 114/17 – lediglich hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Verurteilung der Beklagten zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten dahingehend abgeändert, dass statt der im Urteil des Landgerichts ausgewiesenen 383,15 € lediglich 286,76 € von den Beklagten an den Kläger zu zahlen sind; im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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