3 U 114/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-01, 3 U 114/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 114/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: 3 U 114/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0201.3U114.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 04.08.2017 – Az. 8 O 114/17 – lediglich hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Verurteilung der Beklagten zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten dahingehend abgeändert, dass statt der im Urteil des Landgerichts ausgewiesenen 383,15 € lediglich 286,76 € von den Beklagten an den Kläger zu zahlen sind; im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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