Oberlandesgericht Köln, 2018-01-25, 18 U 76/14

18 U 76/14Obergericht25.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 76/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-25

Aktenzeichen: 18 U 76/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0125.18U76.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Unter teilweise Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 11.03.2014, Az.: 12 O 413/07, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.000.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2007 zu zahlen.

Dem Beklagten wird vorbehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Rechte gegen den Kläger zu verfolgen, wobei sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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