5 U 9/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-26, 5 U 9/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-26
Aktenzeichen: 5 U 9/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0726.5U9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 23.12.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 295/16 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 4.288,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.2.2016 zu zahlen. Er wird weiter verurteilt, die Klägerin zu 1) von der Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 492,54 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 2) zu 30%, der Beklagte zu 70%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt dieser selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt zu 30% der Kläger zu 2) und im Übrigen der Beklagte selbst.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.