5 U 83/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 5 U 83/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 83/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 5 U 83/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0705.5U83.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Juni 2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 375/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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