10 WF 101/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 10 WF 101/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-07-05, 10 WF 101/17
10 WF 101/17Obergericht05.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 101/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 10 WF 101/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0705.10WF101.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 16.05.2017 – 224 F 133/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt (§§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 3 FamGKG).
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