Oberlandesgericht Köln, 2017-07-03, 12 U 86/16

12 U 86/16Obergericht03.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 86/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-03

Aktenzeichen: 12 U 86/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0703.12U86.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 20.07.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 36/16 -wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 30.164,00 € festgesetzt.

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