3 U 121/16•Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 2017-06-08, 3 U 121/16
Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 2017-06-08, 3 U 121/16
3 U 121/16Übriges Gericht08.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Rheinschifffahrtsobergericht Köln — 3 U 121/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: 3 U 121/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0608.3U121.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Goar – Rheinschifffahrtsgericht – vom 11.08.2016 (4 C 9/14 BSchRh) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
Dieses Urteil sowie das Urteil 1. Instanz sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.