Oberlandesgericht Köln, 2017-06-01, 12 U 152/16

12 U 152/16Obergericht01.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 152/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-01

Aktenzeichen: 12 U 152/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0601.12U152.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 27.09.2016 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 131/16 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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