Oberlandesgericht Köln, 2017-05-31, 16 U 98/16

16 U 98/16Obergericht31.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 98/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-31

Aktenzeichen: 16 U 98/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0531.16U98.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.06.2016 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 413/13 teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 137.763,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.10.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.895,03 € brutto zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin 65 % und dem Beklagten 35 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 390.555,69 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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