Oberlandesgericht Köln, 2017-05-24, 6 U 203/16

6 U 203/16Obergericht24.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 203/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-24

Aktenzeichen: 6 U 203/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0524.6U203.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 144/16 –abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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