Oberlandesgericht Köln, 2017-05-23, 2 Ws 249/17

2 Ws 249/17Obergericht23.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 249/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 2 Ws 249/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0523.2WS249.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Kostenentscheidung im Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 02.06.2016 (Az. 105 Ks 16/15) wird dahingehend geändert, dass der Angeklagte sämtliche entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.

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