13 U 422/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-03-09, 13 U 422/16
Oberlandesgericht Köln, 2017-03-09, 13 U 422/16
13 U 422/16Obergericht09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 422/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 13 U 422/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0309.13U422.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. 12. 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 U 149/16 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.391,61 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.