Oberlandesgericht Köln, 2017-01-12, 15 U 198/15

15 U 198/15Obergericht12.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 198/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-12

Aktenzeichen: 15 U 198/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0112.15U198.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2015 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 175/15) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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