Oberlandesgericht Köln, 2017-01-11, 13 U 248/15

13 U 248/15Obergericht11.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 248/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-11

Aktenzeichen: 13 U 248/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0111.13U248.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. November 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 218/15 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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